E-Rechnung

E-Rechnung im Baugewerbe: Was Bauunternehmen, Handwerker und Planer wissen müssen

6. April 202610 Min.

E-Rechnung im Baugewerbe: Warum die Baubranche besonders betroffen ist

Kaum eine Branche hat so viele Berührungspunkte mit der E-Rechnungspflicht wie das Baugewerbe. Öffentliche Auftraggeber verlangen bereits seit Jahren XRechnung. Ab 2027 kommt die B2B-Pflicht für alle hinzu. Und die Besonderheiten der Baubranche — Abschlagsrechnungen, Nachträge, Bauabzugssteuer, lange Projektlaufzeiten — machen die Umstellung komplexer als in den meisten anderen Branchen.

Dieser Artikel zeigt, welche Pflichten gelten, wo die Fallstricke liegen und wie Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Planungsbüros sich vorbereiten.

Zwei Pflichten, die sich überlagern

Im Baugewerbe treffen zwei E-Rechnungsregime aufeinander:

RegelungGilt fürFormatSeit wann?
E-Rechnungsverordnung (ERechV)Rechnungen an Bund, Länder, KommunenXRechnung (Pflicht)Bund seit 2020, Länder unterschiedlich
WachstumschancengesetzAlle B2B-RechnungenXRechnung oder ZUGFeRDEmpfang ab 2025, Versand ab 2027/2028

Wer öffentliche Aufträge ausführt, arbeitet bereits mit XRechnung. Wer nur privat baut, muss spätestens ab 2027 umstellen. Die meisten Bauunternehmen brauchen beides — und sollten auf XRechnung als gemeinsamen Nenner setzen.

Der Zeitplan für B2B

DatumWas passiert?Relevanz für Bau
01.01.2025EmpfangspflichtAlle Bauunternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können — auch von Subunternehmern und Lieferanten.
01.01.2027Versandpflicht (Stufe 1)Betriebe mit über 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden. Trifft die meisten Bauunternehmen.
01.01.2028Versandpflicht für alleAuch kleinere Handwerksbetriebe und Soloselbstständige.

Besonderheiten der Baubranche

Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung

Bauprojekte werden selten mit einer einzigen Rechnung abgeschlossen. Üblich ist:

  • Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt (§ 632a BGB)
  • Teilrechnungen nach abgeschlossenen Leistungsabschnitten
  • Schlussrechnung nach Abnahme, die alle Abschläge verrechnet

Jede dieser Rechnungen muss ab 2027 als E-Rechnung erstellt werden. XRechnung und ZUGFeRD unterstützen Abschlagsrechnungen über spezielle Dokumenttypen — Ihre Software muss das abbilden können. Achten Sie auf korrekte Referenzierung: Die Schlussrechnung muss alle vorherigen Abschlagsrechnungen eindeutig referenzieren.

Nachträge und Änderungsaufträge

Nachträge sind im Bau alltäglich — geänderte Mengen, zusätzliche Leistungen, Bauzeitverlängerungen. Jeder Nachtrag, der zu einer separaten Rechnung führt, unterliegt der E-Rechnungspflicht. Dabei muss die Zuordnung zum Ursprungsauftrag nachvollziehbar bleiben. Nutzen Sie die Auftragsreferenz (Order Reference) in XRechnung, um Nachtragsrechnungen sauber zuzuordnen.

Bauabzugssteuer (§ 48 EStG)

Auftraggeber von Bauleistungen müssen 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen — es sei denn, der Bauunternehmer hat eine Freistellungsbescheinigung. In der E-Rechnung muss der Bruttoauftrag korrekt ausgewiesen sein. Die Bauabzugssteuer wird vom Auftraggeber berechnet und ist kein Rechnungsbestandteil des Ausstellers. Stellen Sie sicher, dass Ihre Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) aktuell und dem Auftraggeber bekannt ist.

Konsortien und ARGE

Arbeitsgemeinschaften (ARGE) im Bau stellen eigene Rechnungen an den Auftraggeber. Die ARGE-Innenabrechnung zwischen den Partnern sind ebenfalls B2B-Vorgänge. Klären Sie frühzeitig: Wer stellt die E-Rechnung aus — die ARGE als Gesamtschuldner oder die einzelnen Partner?

Lange Projektlaufzeiten

Bauprojekte laufen über Monate oder Jahre. Ein Projekt, das 2026 beginnt, kann Rechnungen erzeugen, die unter verschiedene Regeln fallen: Erste Abschläge noch ohne E-Rechnungspflicht, spätere mit. Legen Sie die Umstellung auf E-Rechnung projektübergreifend fest, nicht projektspezifisch — sonst entsteht ein Formatmix, der Ihre Buchhaltung belastet.

Öffentliche Aufträge: XRechnung ist bereits Pflicht

Wer an Bund, Länder oder Kommunen liefert, muss bereits XRechnung verwenden. Die Leitweg-ID identifiziert den öffentlichen Auftraggeber. Rechnungen werden über das ZRE (Zentraler Rechnungseingang) oder OZG-RE (Onlinezugangsgesetz Rechnungseingang) eingereicht.

Häufiges Problem: Bauunternehmen erstellen XRechnungen für öffentliche Aufträge, aber PDF-Rechnungen für private Kunden. Ab 2027 wird dieser Dualismus aufgelöst — alles wird E-Rechnung. Wer die öffentliche Schiene beherrscht, hat einen Vorsprung.

Wer ist im Bau betroffen?

Generalunternehmer und Bauträger

Hohe Auftragswerte, viele Subunternehmer, öffentliche Aufträge — volle E-Rechnungspflicht. Die Herausforderung liegt in der Masse: Dutzende Subunternehmer-Rechnungen pro Projekt, die geprüft, verarbeitet und archiviert werden müssen.

Handwerksbetriebe und Subunternehmer

Elektriker, Sanitärbetriebe, Maler, Dachdecker — als Subunternehmer stellen sie Rechnungen an den Generalunternehmer (B2B). Ab 2027/2028 als E-Rechnung. Viele kleine Betriebe nutzen noch Word-Rechnungen oder einfache Rechnungsprogramme. Hier liegt der größte Umstellungsbedarf.

Architekten und Ingenieurbüros

Planungsleistungen werden nach HOAI abgerechnet — in Teilleistungen pro Leistungsphase. Jede Teilrechnung wird zur E-Rechnung. Architekten sollten prüfen, ob ihre Branchensoftware (z. B. ORCA, Allplan Bimplus, Untermstrich) E-Rechnungen unterstützt.

Baustoffhändler und Zulieferer

Baustoffhändler arbeiten fast ausschließlich B2B. Sie müssen als erste auf E-Rechnungsversand umstellen. Viele größere Händler wie Würth, Hilti oder Hornbach Profi haben das bereits. Lokale Baustoffhändler müssen nachziehen.

Software: Was die Baubranche braucht

Standard-Rechnungssoftware reicht für den Bau oft nicht. Prüfen Sie:

  • Abschlagsrechnungen mit automatischer Verrechnung in der Schlussrechnung
  • XRechnung-Export mit Leitweg-ID für öffentliche Aufträge
  • Auftragsreferenzen für Nachträge
  • GAEB-Schnittstelle (Standard-Leistungsverzeichnis im Bau)
  • Integration mit Bausoftware (BRZ, Nevaris, Sage Bausoftware)
  • GoBD-konforme Archivierung über 10 Jahre

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EN 16931 Branchenerweiterung Bau

Die europäische Norm EN 16931 erlaubt branchenspezifische Erweiterungen. Für das Baugewerbe gibt es eine Erweiterung, die zusätzliche Felder definiert: Baustellenadresse, Leistungszeitraum pro Position, Aufmaßreferenzen, Gewerke-Zuordnung. Diese Erweiterung ist optional, kann aber die Rechnungsverarbeitung im Bau erheblich vereinfachen.

Mehr zu Branchenerweiterungen: EN 16931 Branchenerweiterungen.

Schritt für Schritt: Umstellung im Bauunternehmen

1. Bestandsaufnahme

Welche Rechnungstypen erstellen Sie? Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Nachträge, Regierechnungen? Welcher Anteil geht an öffentliche, welcher an private Auftraggeber? Wie viele Subunternehmer-Rechnungen empfangen Sie monatlich?

2. Software prüfen

Kann Ihre Bausoftware XRechnung und ZUGFeRD? Unterstützt sie Abschlagsrechnungen im E-Rechnungsformat? Gibt es eine GAEB-zu-XRechnung-Brücke?

3. Empfang einrichten (sofort)

Richten Sie den Empfang ein: E-Mail-Postfach, XRechnung-Viewer, Eingangsworkflow. Subunternehmer werden bald E-Rechnungen schicken — Sie müssen sie verarbeiten können.

4. Öffentliche Aufträge als Testfeld

Wenn Sie bereits XRechnung für öffentliche Auftraggeber nutzen, erweitern Sie den Prozess auf alle B2B-Kunden. Die Technik ist dieselbe — nur der Empfänger ändert sich.

5. Subunternehmer informieren

Teilen Sie Ihren Subunternehmern mit, dass Sie ab 2027 nur noch E-Rechnungen akzeptieren. Je früher diese Information rausgeht, desto reibungsloser die Umstellung.

6. Steuerberater und Bauabzugssteuer klären

Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater: Wie wird die Bauabzugssteuer in E-Rechnungen dokumentiert? Sind alle Freistellungsbescheinigungen aktuell? Funktioniert die DATEV-Schnittstelle?

Checkliste: E-Rechnung im Baugewerbe

AufgabeFristStatus
E-Rechnungen empfangen könnenSofort (Pflicht seit 01.01.2025)
XRechnung für öffentliche Aufträge funktionsfähigSofort (bereits Pflicht)
Rechnungstypen inventarisieren (Abschlag, Schluss, Nachtrag)Q2 2026
Bausoftware auf E-Rechnungsfähigkeit prüfenQ2 2026
Subunternehmer über Umstellung informierenQ3 2026
Testrechnung (Abschlag + Schluss) im XRechnung-FormatQ3 2026
Freistellungsbescheinigungen aktualisierenQ4 2026
Archivierung GoBD-konform für 10 JahreQ4 2026
Vollständiger E-Rechnungsversand an alle B2B-KundenSpätestens 01.01.2027/2028

Fazit

Das Baugewerbe steht vor einer doppelten Herausforderung: Öffentliche Aufträge verlangen bereits XRechnung, die allgemeine B2B-Pflicht kommt ab 2027 hinzu. Die Komplexität — Abschlagsrechnungen, Nachträge, Bauabzugssteuer, ARGE-Strukturen — macht eine frühzeitige Vorbereitung unverzichtbar. Wer öffentliche Aufträge bereits digital abrechnet, hat einen Vorsprung. Alle anderen sollten jetzt starten.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Umstellung? Sprechen Sie uns an — wir kennen die Besonderheiten der Baubranche und begleiten Sie von der Analyse bis zur produktiven E-Rechnung.

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