Die Wahl fühlt sich austauschbar an — bis Sie wechseln wollen
Auf den ersten Blick verkaufen alle Access Points dasselbe: Zugang zum Peppol-Netzwerk. Die Spezifikationen sind öffentlich, das Transportprotokoll ist für alle identisch, und wer im Netz ist, erreicht jeden anderen Teilnehmer. Daraus entsteht der naheliegende Schluss, dass die Auswahl eine reine Preisfrage sei.
Der Schluss hält, solange nichts passiert. Er bricht in dem Moment, in dem Sie den Anbieter wechseln wollen — denn die technische Voraussetzung dafür liegt in der Hand des Anbieters, den Sie gerade verlassen. Er bricht auch, wenn Ihr niederländischer Kunde plötzlich nicht nur Rechnungen, sondern auch Bestellungen über Peppol schickt und Ihr Anbieter nur Rechnungen unterstützt.
Dieser Artikel beschreibt, woran Sie einen passenden Access Point erkennen. Ohne Anbieternamen, ohne Rangliste. Alle technischen Aussagen sind gegen die Spezifikationen von OpenPeppol und die deutschen Rechtsquellen geprüft — Stand 15. Juli 2026.
Vorfrage: Brauchen Sie überhaupt einen Access Point?
Diese Frage kommt zuerst, weil die ehrliche Antwort oft "nein, noch nicht" lautet.
Das deutsche Recht schreibt Peppol nicht vor. Das Bundesfinanzministerium formuliert es in seinen FAQ zur E-Rechnung unmissverständlich: "das Gesetz sieht keinen bestimmten Weg vor", über den eine E-Rechnung übermittelt werden muss. E-Mail, Portal-Download, API, ein bereitgestelltes Laufwerk — alles zulässig. Für den Empfang, so das BMF, "reicht bereits ein E-Mail-Postfach aus".
Auch der oft zitierte Stichtag 1. Januar 2028 ist kein Peppol-Datum. § 27 Abs. 38 UStG regelt schlicht das Ende der Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen alle noch Papier und andere Formate nutzen, bis Ende 2027 zusätzlich Unternehmen mit maximal 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr sowie EDI-Verfahren. Ab 2028 gilt die E-Rechnungspflicht ohne Ausnahme. Ein Meldesystem ist laut BMF "zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen" — die Gesetzesänderungen dafür will die Bundesregierung "zu gegebener Zeit" vorschlagen. Es gibt kein beschlossenes deutsches Meldesystem für 2028 und keine Festlegung auf Peppol.
Der Grund für einen Access Point ist also praktisch, nicht juristisch:
- Sie fakturieren ins EU-Ausland. Empfänger in den Niederlanden, Belgien, Italien oder Frankreich sind vielfach nur über Peppol adressierbar. Das ist der stärkste Grund.
- Ihr Kunde verlangt es. Kein Argument nötig — die Anforderung steht im Vertrag.
- Sie wollen Automatisierung statt Postfach. Peppol liefert Adressierung, Zustellquittung und ein maschinenlesbares Format in einem. Ein E-Mail-Postfach liefert eine Datei.
Wenn nichts davon zutrifft und Sie ausschließlich im Inland fakturieren, erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht ab 2028 auch ohne Peppol. Ein Access Point ist dann eine Investition in Prozessqualität — eine legitime Entscheidung, aber eben eine freiwillige. Wer Ihnen Peppol als gesetzliche Pflicht verkauft, argumentiert falsch.
Was "OpenPeppol-zertifiziert" tatsächlich heißt
"Zertifiziert" ist hier kein Marketingwort — OpenPeppol verwendet es selbst und führt eine öffentliche Liste der Peppol Certified Service Providers. Aber der Begriff weckt eine falsche Erwartung. Es handelt sich nicht um ein unabhängiges Audit, kein Gütesiegel, keine wiederkehrende Rezertifizierung.
Der reale Weg zum zertifizierten Access Point besteht aus vier Bausteinen:
- Mitgliedschaft bei OpenPeppol und Beitritt zur eDelivery Domain Community.
- Service Provider Agreement (SPA) mit der zuständigen Peppol Authority — ein Vertrag. Für Deutschland ist das die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) bei der Freien Hansestadt Bremen. Existiert im jeweiligen Land keine Authority, tritt OpenPeppol selbst als Coordinating Authority auf.
- Verpflichtender Conformance-Test im OpenPeppol Testbed. AS4-Testing ist für alle Service Provider Pflicht.
- Peppol-PKI-Zertifikat — erst ein Testzertifikat, nach bestandenem Test das Produktivzertifikat.
Was Sie daraus für die Auswahl mitnehmen: Die Zertifizierung ist eine Eintrittskarte, kein Qualitätsurteil. Sie garantiert, dass der Anbieter AS4 korrekt spricht und einen Vertrag mit einer Authority hat. Über Betriebsqualität, Support, Validierungstiefe oder Vertragsfairness sagt sie nichts. Genau deshalb brauchen Sie eigene Kriterien.
Ein prüfbarer Fakt zur Einordnung: Die offizielle Liste (Stand 13. Juli 2026) führt 673 zertifizierte Service Provider, davon 666 mit AP-Zertifizierung. 54 haben ihren Rechtssitz in Deutschland. Wichtig — OpenPeppol weist auf der Seite selbst darauf hin, dass die Länderangabe den Sitz bezeichnet, ausdrücklich nicht das Tätigkeitsgebiet. "54 deutsche Anbieter" ist deshalb keine Marktgröße: Ausländische Provider bedienen deutsche Kunden, und nicht jeder deutsche Provider adressiert den deutschen Mittelstand.
Die sieben Kriterien
1. AS4 — kein Unterscheidungsmerkmal mehr
Das aktuelle Transportprofil heißt Peppol AS4 Profile, Version 2.0.3, gültig seit dem 22. April 2024. Es setzt auf dem CEF-eDelivery-AS4-Profil auf, das wiederum von OASIS ebMS 3.0 abgeleitet ist. AS2 wurde abgelöst — seit dem 1. Februar 2020 ist AS4 verpflichtend, und im aktuellen Spezifikationsstand taucht AS2 nicht mehr auf.
Praktische Konsequenz: AS4 ist kein Auswahlkriterium. Jeder zertifizierte Anbieter kann es, sonst hätte er den Testbed-Test nicht bestanden. Wenn ein Anbieter "AS4-fähig" als Alleinstellungsmerkmal bewirbt, wirbt er mit der Mindestanforderung. Das Kriterium steht hier nur, damit Sie es abhaken und Ihre Aufmerksamkeit auf die Punkte 2 bis 7 richten.
2. Peppol BIS Billing 3.0 — die Frage ist das Tempo
Peppol BIS Billing 3.0 ist weiterhin die gültige Rechnungsspezifikation im Netzwerk. Es gibt kein "BIS Billing 4.0". Was es gibt, ist eine Weiterentwicklung innerhalb der 3.0 in einem festen Halbjahresrhythmus: Version 3.0.20 wurde am 24. November 2025 veröffentlicht und war ab dem 23. Februar 2026 verpflichtend; im Januar 2026 kam ein Hotfix nach.
Dieses Muster ist Ihr eigentliches Kriterium. Zwischen Veröffentlichung und Verbindlichkeit liegen rund drei Monate. OpenPeppol verlangt von Service Providern, mindestens die jeweils aktuellste BIS-Billing-Version für ihre Kunden zu unterstützen. Fragen Sie deshalb konkret:
- Welche BIS-Billing-Version fahren Sie heute im Produktivbetrieb?
- Wie viele Wochen nach einer Veröffentlichung sind Sie üblicherweise umgestellt?
- Was muss ich bei einem Release tun — oder passiert das ohne Zutun meines ERP?
Die letzte Frage trennt Managed Service von Selbstbedienung. Zweimal im Jahr eine Formatanpassung im eigenen ERP nachzuziehen, ist bei 200 Rechnungen im Monat kein Drama — aber es ist Arbeit, die jemand einplanen muss.
3. Dokumenttypen jenseits der Rechnung
Der häufigste Denkfehler: Peppol als Rechnungsnetz zu betrachten. Das Post-Award-Portfolio umfasst deutlich mehr — Invoice und Credit Note (BIS Billing 3.0), Self-Billing, Order only, Ordering, Order Agreement, Katalog mit und ohne Response, Despatch Advice, Punch Out, Message Level Response und Invoice Response. Dazu kommt Peppol BIS Logistics mit Advanced Despatch Advice, Weight Statement, Transport Execution Plan und Waybill.
Ein Anbieter, der ausschließlich Invoice und Credit Note beherrscht, ist damit nicht schlecht — aber begrenzt. Und diese Grenze fällt Ihnen erst auf, wenn ein Kunde den nächsten Dokumenttyp schickt. Das konkrete Szenario: Ein Zulieferer bekommt seit zwei Jahren problemlos Peppol-Rechnungen abgewickelt. Dann stellt der größte niederländische Kunde auf elektronische Bestellungen um und erwartet einen Despatch Advice zurück. Der Access Point kann es nicht, die SMP-Registrierung führt den Dokumenttyp nicht — der Kunde sieht einen Lieferanten, der "kein Peppol kann".
Der Punkt ist überprüfbar, und zwar von außen: Unterstützte Dokumenttypen müssen im SMP registriert sein. Wer im Peppol Directory steht, macht damit sichtbar, was er empfangen kann. Schauen Sie sich dort an, was Ihre Wunschanbieter für bestehende Kunden registriert haben.
4. Deutsche Regeln: XRechnung-CIUS und DE-NRS
EN 16931 ist die europäische Norm. XRechnung ist eine CIUS davon — eine Einschränkung der Norm für den deutschen Kontext. Auf Peppol BIS Billing 3.0 liegt für Deutschland zusätzlich ein nationales Regelwerk (DE-NRS) auf.
Daraus folgt eine Frage, die viele Auswahlgespräche nicht stellen: Validiert der Anbieter gegen die deutschen Regeln oder nur gegen generisches EN 16931? Eine Rechnung kann EN-16931-konform sein und trotzdem an einer deutschen Geschäftsregel scheitern. Wer Rechnungen an deutsche Behörden schickt, braucht zusätzlich die Leitweg-ID-Logik.
Zum Stand der Formate, weil hier viel Falsches kursiert: In Kraft ist XRechnung 3.0 seit dem 1. Februar 2024, aktuell als Bundle 3.0.2 mit dem Bugfix-Release "Winter 2025/26" vom 31. Januar 2026. XRechnung 4.0 ist angekündigt, aber nicht in Kraft. Die KoSIT beschreibt es als deutsche Umsetzung der neuen Norm EN 16931-1:2026 mit einem Release "Mitte bis Ende 2026" und einem schrittweisen Übergang. Ein Inkrafttretensdatum ist bislang nicht veröffentlicht. Fragen Sie Ihren Anbieter, wie er mit dem Übergang umgehen will — die Antwort verrät mehr über seine Release-Disziplin als jedes Datenblatt.
5. Validierung vor dem Versand — Pflicht des Anbieters oder Ihre?
OpenPeppol verpflichtet sendende Service Provider dazu, sicherzustellen, dass die Dokumente ihrer Kunden als valide bestätigt sind. Die Spezifikation lässt dafür ausdrücklich zwei Wege zu: Der Provider validiert selbst — oder er stellt sicher, dass der Kunde validiert hat.
Das ist der entscheidende Halbsatz. Beide Varianten sind regelkonform. Aber in der zweiten liegt die Arbeit bei Ihnen. Fragen Sie deshalb wörtlich: "Validieren Sie meine Rechnungen vor dem Versand, oder erwarten Sie, dass ich das tue?" Erlaubt ist übrigens auch die Konvertierung: Ein Provider darf ein Dokument im Auftrag des Senders ins Peppol-BIS-Format überführen. "Wir wandeln Ihren ERP-Export um" ist also kein Workaround, sondern netzwerkkonform.
Zum Gegenprüfen brauchen Sie niemanden: Für BIS-3-Dokumente gibt es frei zugängliche Validatoren, die gegen die geltenden Geschäftsregeln prüfen — lassen Sie sich vom Anbieter zeigen, welchen er einsetzt und ob Sie das Prüfprotokoll sehen.
6. MLS — ab 2027 muss Ihnen jeder Anbieter sagen, ob die Rechnung ankam
Das ist die relevanteste Neuerung, und sie ist zwei Wochen alt. OpenPeppol hat am 2. Juli 2026 ein Spezifikationspaket veröffentlicht, darunter die erstmals existierende Peppol Network Policy v1.0.0 und die MLS-Spezifikation v1.1.0. MLS steht für Message Level Status — die maschinenlesbare Rückmeldung, was mit einer Nachricht passiert ist.
Die Policy formuliert harte Regeln. Jeder Service Provider, der Peppol-Dokumente austauscht, muss MLS senden und empfangen können und seine MLS-Empfangsfähigkeit im SMP registrieren. Negative Statusmeldungen sind immer verpflichtend, positive nur auf Wunsch des Senders. Dazu kommen messbare Service Levels: 99,5 Prozent der MLS-Nachrichten unter 10 MB innerhalb von 20 Minuten, monatlich gemessen.
Der geplante Zeitplan:
| Meilenstein | Datum | Was gilt |
|---|---|---|
| T1 | 1. Juli 2026 | Spezifikationen in Kraft, Phase-in beginnt |
| T2 | 28. Februar 2027 | MLS-Empfang produktiv, Testbed-Testsuite bestanden |
| T3 | 31. März 2027 | MLS-Versand verpflichtend, Service Levels durchsetzbar |
Einordnung: Die Termine T2 und T3 stammen aus OpenPeppols MLS-Implementierungsplan, der im Frühjahr 2026 als Entwurf durch die Mitglieder-Review lief. In den öffentlich einsehbaren Dokumenten — Network Policy, MLS-Spezifikation, Operational Guideline — sind sie bislang nicht verankert. Bevor Sie interne Fristen daraus ableiten, prüfen Sie den finalen Stand bei OpenPeppol oder Ihrem Anbieter.
Parallel wird der ältere Message Level Response (MLR) abgelöst — die Operational Guideline stellt fest, dass MLR ausläuft, weil MLS ihn ersetzt. Ein Enddatum dafür ist derzeit nicht belastbar veröffentlicht; das entsprechende Dokument ist in OpenPeppols Changelog verlinkt, der Link läuft aber ins Leere.
Für Ihre Auswahl heißt das: "Bekomme ich eine Zustellbestätigung?" ist ab sofort keine Komfortfrage mehr, sondern eine Spezifikationsfrage mit Frist. Ein Anbieter, der Ihnen heute nicht sagen kann, ob eine Rechnung zugestellt wurde, muss bis Frühjahr 2027 nachrüsten. Fragen Sie im Auswahlgespräch nach dem MLS-Fahrplan. Wer T2 und T3 nicht kennt, hat die eigene Roadmap nicht gelesen.
7. Der Migrationsschlüssel — Ihre Ausstiegsklausel
Das am stärksten unterschätzte Kriterium, weil es erst am Ende der Beziehung wirkt.
Ein Wechsel ist im Netzwerk technisch vorgesehen. Die SML-Spezifikation definiert zwei Operationen: PrepareToMigrate() und Migrate(). Der abgebende SMP ruft PrepareToMigrate() auf und erzeugt einen Migrationsschlüssel (Migration Key beziehungsweise Migration Code). Dieser Schlüssel wird — so die Spezifikation wörtlich — out of band an den übernehmenden SMP übergeben. Der ruft damit Migrate() auf. Ohne vorher erzeugten, passenden Schlüssel schlägt die Operation fehl.
Und hier liegt der Hebel: Nur der aktuell veröffentlichende SMP kann die Migration einleiten. Die Spezifikation ist eindeutig — die Operation kann ausschließlich vom SMP aufgerufen werden, der die Metadaten derzeit publiziert. Übersetzt: Ihr bisheriger Anbieter muss aktiv mitwirken, damit Sie ihn verlassen können. Die Peppol-ID bleibt bei einem Wechsel erhalten; genau dafür existiert der Mechanismus. Aber die Auslösung liegt nicht bei Ihnen.
Zwei Einordnungen, damit Sie es richtig gewichten: Der Mechanismus ist SMP-zu-SMP definiert, nicht Access Point zu Access Point — in der Praxis fallen beide Rollen meist beim selben Anbieter zusammen, weshalb ein Anbieterwechsel eine SMP-Migration auslöst. Und: Es gibt keine Regel, die eine Frist für die Herausgabe setzt. Das ist Vertragssache.
Deshalb gehört diese Frage in das erste Gespräch, nicht ins letzte: "Wie und innerhalb welcher Frist stellen Sie den Migrationsschlüssel bereit, wenn ich kündige — und was kostet das?" Eine klare Antwort im Vertrag kostet Sie heute nichts. Sie fehlt Ihnen später sehr.
SMP-Registrierung und Peppol Directory: der Unterschied
Beides wird verwechselt, und die Verwechslung hat Folgen.
Die SMP-Registrierung ist die Erreichbarkeit selbst. Der Service Metadata Publisher veröffentlicht, welche Dokumenttypen Sie empfangen können und an welchem Endpunkt. Der SML (Service Metadata Locator, Spezifikation v1.3.0, gültig seit 1. November 2025) findet per DNS heraus, welcher SMP für Sie zuständig ist. Steht Ihre Participant-ID nicht im SMP, scheitert die dynamische Suche — der Sender findet Sie nicht. Klären Sie also: Wer nimmt die Registrierung vor, und welche Dokumenttypen werden registriert, nicht nur Invoice?
Das Peppol Directory ist ein Verzeichnis, kein Zustellweg — und die Aufnahme ist freiwillig. OpenPeppol stellt selbst klar, dass die Pflege in der Verantwortung der SMP-Service-Provider liegt und dieser Prozess "not currently mandatory" ist. Wer nicht gelistet ist, ist trotzdem erreichbar. Er ist nur schlechter auffindbar — wer Sie sucht, ohne Ihre ID zu kennen, findet Sie nicht. Bitten Sie Ihren Provider aktiv um den Eintrag.
Preismodelle: worauf die Kosten reagieren
Ein ehrlicher Hinweis vorweg: OpenPeppol regelt das Netzwerk, nicht die Preisgestaltung der Anbieter. Die folgende Systematik ist deshalb Marktbeobachtung, keine Spezifikation — und bewusst ohne Anbieternamen und Beträge.
Strukturell begegnen Ihnen vier Muster, oft in Kombination:
- Transaktionsbasiert: Preis je gesendetem oder empfangenem Dokument. Planbar bei stabilem Volumen, unangenehm bei Spitzen.
- Grundgebühr plus Kontingent: monatlicher Sockel mit inkludierten Dokumenten, danach Stückpreis. Achten Sie darauf, was über dem Kontingent passiert.
- Staffel- oder Flatmodell: Preis je Volumenband. Interessant, sobald Sie die Bandgrenze zuverlässig überschreiten.
- Im ERP oder in der Buchhaltungssoftware gebündelt: Peppol als Modul. Bequem — und die stärkste Bindung, weil ein Anbieterwechsel dann auch die Softwarefrage aufwirft.
Wichtiger als das Modell sind die Posten, die selten im Preisblatt stehen: einmaliges Onboarding, die Anbindung an Ihr ERP, Gebühren für zusätzliche Dokumenttypen, Kosten für Testzugänge — und die Konditionen für die Migration. Lassen Sie sich ein Angebot geben, das Ihr Volumen über drei Jahre rechnet, inklusive Ausstieg.
Die Anbieterlandschaft in Deutschland
Auch das ist Einordnung, keine Empfehlung — und ausdrücklich unsere Kategorisierung, nicht die von OpenPeppol. Ein Blick in die offizielle Liste zeigt, dass auf derselben Seite sehr unterschiedliche Organisationstypen stehen: große ERP-Hersteller, etablierte EDI- und Integrationshäuser, IT-Dienstleister größerer Konzerne und öffentlich-rechtliche IT-Dienstleister. Grob lassen sich vier Typen unterscheiden:
- ERP-Hersteller — Peppol als Baustein der eigenen Suite. Tiefe Integration, wenn Sie ohnehin dort sind; wenig attraktiv sonst.
- EDI- und Integrationsdienstleister — kommen aus dem klassischen Nachrichtenaustausch, stark bei heterogenen Formaten und Altsystemen, typischerweise projektorientiert.
- Spezialisierte E-Invoicing-Anbieter — Peppol ist das Kerngeschäft. Meist schnelles Onboarding und API-first.
- Buchhaltungs- und Kanzleisoftware — Peppol als Funktion neben der Buchführung. Kurzer Weg für kleine Unternehmen, oft begrenzt auf Rechnung und Gutschrift.
Wie viel Bewegung im deutschen Markt ist, zeigt die Statistik der deutschen Peppol Authority: Im April 2026 liefen 342.915 empfangene und 274.476 gesendete Transaktionen über das Netz, bei 11.422 aktiven Endnutzern in Deutschland. Zum Vergleich: Im Januar 2024 waren es 23.311 empfangene Transaktionen. Zu beachten ist, dass die KoSIT ausdrücklich nur Endnutzer zählt, die im jeweiligen Monat tatsächlich gesendet oder empfangen haben — es ist eine Aktivitäts-, keine Registrierungszahl. Das Wachstum ist deutlich, das absolute Niveau gemessen an der Zahl deutscher Unternehmen klein.
Entscheidungshilfe: Mittelstand oder Konzern
Die Kriterien gelten für alle. Ihre Gewichtung nicht.
| Frage | KMU / Mittelstand | Konzern / hohes Volumen |
|---|---|---|
| Betriebsmodell | Managed Service — Betrieb, Releases, Monitoring beim Anbieter | Eigener AP oder Managed Service mit dediziertem Betrieb |
| Wichtigstes Kriterium | Anbindung an vorhandene Buchhaltung, Onboarding-Dauer | Dokumenttypen, Service Levels, Mandanten- und Länderfähigkeit |
| BIS-Releases | Muss der Anbieter ohne Ihr Zutun nachziehen | Eigenes Release-Testing gegen Testbed einplanen |
| Validierung | Vom Anbieter erwarten | Zusätzlich eigene Vorvalidierung im ERP |
| MLS | Fahrplan bis T3 (31.03.2027) zusichern lassen | Statusdaten ins eigene Monitoring übernehmen |
| Migration | Frist für den Migrationsschlüssel in den Vertrag | Zusätzlich Zweitanbieter-Fähigkeit prüfen |
Für KMU ist der Eigenbetrieb praktisch nie die Antwort. Ein eigener Access Point bedeutet OpenPeppol-Mitgliedschaft, Service Provider Agreement, Testbed-Zertifizierung, PKI-Zertifikatsverwaltung, AS4-Betrieb — und ab 2027 zusätzlich MLS mit messbaren Service Levels. Das ist ein Produkt, kein Nebenprojekt. Ihre Energie gehört in die Frage, wie sauber die Rechnungsdaten aus Ihrer Buchhaltung herauskommen.
Für Konzerne und hohe Volumina verschiebt sich die Rechnung, aber selten allein wegen der Transaktionskosten. Die realistischen Gründe für Eigenbetrieb sind Datenhoheit, tiefe Integration in bestehende EDI-Infrastruktur oder eine Konzern-IT, die den Betrieb ohnehin leistet. Auch dann bleibt die Alternative eines Managed Service mit vertraglich zugesicherten Service Levels — die neuen MLS-Anforderungen machen sie eher attraktiver, weil der Anbieter die Last trägt.
Häufige Fragen
Ist Peppol in Deutschland Pflicht?
Nein. Das BMF stellt klar, dass das Gesetz keinen bestimmten Übermittlungsweg vorschreibt; für den Empfang genügt ein E-Mail-Postfach. Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen können — das ist das Ende der Übergangsfristen nach § 27 Abs. 38 UStG, keine Peppol-Pflicht. Faktisch unverzichtbar wird Peppol dort, wo Ihre Empfänger anders nicht erreichbar sind, vor allem im EU-Ausland. Den deutschen Zeitplan im Detail: XRechnung und E-Rechnungspflicht 2027.
Was unterscheidet Access Point und SMP?
Der Access Point transportiert die Nachricht per AS4. Der SMP veröffentlicht, welche Dokumenttypen Sie empfangen können und wo — er ist Ihre Adresse im Netz, nicht Ihr Briefträger. Die meisten Anbieter stellen beides bereit. Für den Anbieterwechsel ist die SMP-Rolle die entscheidende, weil der Migrationsschlüssel dort erzeugt wird.
Kann ich den Access Point später wechseln?
Ja, der Mechanismus ist spezifiziert: PrepareToMigrate() beim abgebenden SMP erzeugt den Migrationsschlüssel, der übernehmende SMP ruft damit Migrate() auf. Ihre Peppol-ID bleibt erhalten. Der Haken: Nur der abgebende SMP kann den Vorgang starten. Regeln Sie Frist und Kosten dafür im Vertrag, bevor Sie unterschreiben.
Reicht es, wenn mein Anbieter nur Rechnungen unterstützt?
Für den Moment vielleicht. Das Netzwerk kann deutlich mehr — Bestellungen, Lieferavise, Kataloge, Invoice Response, Logistikdokumente. Ob Sie das brauchen, entscheiden Ihre Kunden, nicht Sie. Prüfen Sie im Peppol Directory, welche Dokumenttypen ein Anbieter für bestehende Kunden registriert hat.
Was ist MLS und warum jetzt?
Message Level Status ist die maschinenlesbare Rückmeldung über den Zustellstatus. Mit der Peppol Network Policy v1.0.0 vom 2. Juli 2026 wird sie verpflichtend: Empfangsfähigkeit bis zum 28. Februar 2027, Versand bis zum 31. März 2027, dazu Service Levels von 99,5 Prozent innerhalb von 20 Minuten. Der ältere MLR läuft aus. Wenn Sie jetzt auswählen, wählen Sie in eine Umstellung hinein — fragen Sie nach dem Fahrplan.
Brauche ich neben Peppol noch XRechnung oder ZUGFeRD?
Vermutlich ja. Peppol transportiert BIS Billing 3.0 im UBL-Format. Für Inlandskunden und Behörden bleiben XRechnung (aktuell 3.0.2) und ZUGFeRD relevant, und ZUGFeRD ist als hybrides PDF+XML nicht für den Peppol-Transport vorgesehen. Die Unterschiede im Detail: XRechnung vs. ZUGFeRD im Vergleich. Grundlagen zum Netzwerk selbst: Peppol für B2B in Deutschland.
Nächste Schritte
Bevor Sie Angebote einholen, beantworten Sie vier Fragen: In welche Länder fakturieren Sie, und sind die Empfänger dort anders erreichbar? Welche Dokumenttypen verlangen Ihre Kunden heute — und welche in zwei Jahren? Kann Ihre Buchhaltung BIS Billing 3.0 erzeugen, oder muss der Anbieter konvertieren? Wer zieht die zwei BIS-Releases pro Jahr nach?
Nehmen Sie dann drei Fragen mit in jedes Anbietergespräch, die die Spreu trennen: Validieren Sie vor dem Versand, oder erwarten Sie das von mir? Wie ist Ihr MLS-Fahrplan bis zum 31. März 2027? Innerhalb welcher Frist bekomme ich den Migrationsschlüssel, wenn ich kündige?
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